Die Honorarhöhe orientiert sich üblicherweise an der BVS-Honorarrichtlinie (Bundesverband der vereidigten Sachverständigen).
Gerichtliche Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgegolten.
Auch eine individuelle Vergütung nach Aufwand ist möglich.
Sprechen Sie uns in Ihrem speziellen Fall an - wir unterbreiten Ihnen gerne auch ein individuelles Angebot.